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5. Gericht erlaubt jetzt heimliche Vaterschaftstests

 
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BIGJIM
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Anmeldungsdatum: 19.06.2006
Beiträge: 263
Wohnort: 33607 Bielefeld

BeitragVerfasst am: Di Apr 22, 2008 1:30 am    Titel: 5. Gericht erlaubt jetzt heimliche Vaterschaftstests Antworten mit Zitat

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Gericht erlaubt jetzt heimliche Vaterschaftstests.
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MÜNCHEN (dpa). Unverheiratete Väter dürfen die Abstammung eines Kindes ohne Wissen der Mutter genetisch überprüfen lassen.
Das geht aus einer Entscheidung des Landgerichts München I hervor.
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Ein heimlicher Abstammungstest sei für das Wohl des Kindes besser als eine gerichtlich erzwungene Klärung der Vaterschaft, urteilten die Münchener Richter.
Für die Untersuchung genügt geringes genetisches Material, das zum Beispiel von einem Schnuller abgenommen werden kann.
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Hintergrund des Verfahrens war ein Wettbewerbsstreit.
Ein auf Vaterschaftsgutachten spezialisiertes Münchner Institut war von einem Konkurrenz-Labor mit Sitz in Köln verklagt worden.
Die Kläger argumentierten, die heimlichen Tests verstießen gegen das Datenschutzgesetz und auch gegen die Grundrechte des Kindes.
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Die Zivilkammer des Landgerichts München I verwies hingegen auf das Recht des tatsächlichen oder rechtlichen Vaters auf Information über die Abstammung des Kindes.
Es bestehe ein "anerkennenswertes Interesse des möglicherweise biologischen Vaters, die Abstammung durch einen wenig belastenden heimlichen Test zu klären".
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Landgericht München I, Aktenzeichen: 17HK O 344/03 (Ärzte Zeitung, 14.07.2003)





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