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6. Vaterschaftstest: Klarheit ohne Haareraufen

 
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BIGJIM
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BeitragVerfasst am: Mi Jul 18, 2012 6:33 am    Titel: 6. Vaterschaftstest: Klarheit ohne Haareraufen Antworten mit Zitat

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Vaterschaftstest: Klarheit ohne Haareraufen
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Auf DNA-Marker gestützte Untersuchungsverfahren können fast immer klären, ob ein Mann Vater eines Kindes ist oder nicht.
Was genau bei einem Vaterschaftstest untersucht wird und woran man seriöse Anbieter erkennt, klärte DocCheck mit zwei Gutachtern.
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Mehr zu diesem Thema:
Vaterschaftstest: Richtlinie
Gutachten: Leitlinien
Gendiagnostikgesetz
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Wer einen Vaterschaftstest durchführen lässt, braucht Klarheit, auf die er sich verlassen kann. Das sind zumeist Männer, die an ihrer Vaterschaft zweifeln. Aber auch Frauen, die sexuellen Kontakt zu mehreren Männern hatten und nun den Erzeuger ihres Kindes suchen. Auch Ausländerbehörden geben derartige Tests in Auftrag, insbesondere, wenn der Verdacht besteht, dass sich ein vermeintlicher Elternteil ein Aufenthaltsrecht erschleichen will.
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Der Markt der Testanbieter ist groß und unübersichtlich. Wer „Vaterschaftstest“ bei Google eingibt, kann sich vor Testlaboren, die sog. Abstammungsgutachten zu günstigen Preisen anbieten, kaum retten. Wem kann man bei der Klärung seiner Herkunft vertrauen? Seit Februar 2011 dürfen genetische Untersuchungen zur Klärung der Abstammung nur noch von Instituten, die von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiert wurden, durchgeführt werden. Mit dieser Maßnahme stellt der Gesetzgeber die Qualität des Untersuchungsverfahrens sicher.
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DocChecks Nachfrage, ob der Akkreditierungszwang zu einem transparentern und seriöseren Markt geführt hat, beantwortete Dr. Christine Luckenbach, Inhaberin des Instituts für Humangenetische Analytik in Tübingen und Mitglied beim Bundesverband der Sachverständigen für Abstammungsgutachten e. V., unmissverständlich: „Als ich kürzlich für einen Vortrag im Internet recherchierte, stieß ich auf Anzeigen, in denen Labore mit einer Akkreditierung der DAkkS warben. Das Akkreditierungsdatum stammte allerdings aus einer Zeit, zu der es die DAkkS noch gar nicht gab.“ Einige schwarze Schafe scheint es unter den Anbietern also trotz Akkreditierung noch zu geben. Wer als Kunde sicher gehen will, einen seriösen Anbieter zu beauftragen, sollte neben der korrekten DAkkS-Akkreditierung auch auf das Siegel der Kommission zur Feststellung der Qualifikation von Abstammungsgutachtern (KFQA) achten. „Wenn ein Institut über beide Prüfsiegel verfügt, kann man sich darauf ganz bestimmt verlassen“, weiß Dr. Luckenbach, denn die KFQA prüft die wissenschaftliche und fachliche Qualifikation der Sachverständigen.
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Heimliche Tests verboten - zumindest in deutschen Laboren
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Wann ein Abstammungsnachweis überhaupt durchgeführt werden darf, regelt in Deutschland das Gendiagnostikgesetz. Seit Februar 2010 gibt es darin eine Neuerung, die heimliche Vaterschaftstests verbietet: Im § 17 des “Gesetztes über genetische Untersuchungen beim Menschen“ schreibt der Gesetzgeber vor, dass alle Personen, deren genetische Probe untersucht werden soll, zuvor in die Untersuchung und die dafür erforderliche Probenahme schriftlich eingewilligt haben müssen. Bei Minderjährigen muss diese Zustimmung durch beide Sorgeberechtigten, meist die Eltern, erfolgen. Wenn die Mutter allein sorgeberechtigt ist, muss sie einer Vaterschaftsprüfung zustimmen. „Im Extremfall kann eine derartige Zustimmung auch vor Gericht erstritten werden“, so Dr. Burkhard Rolf, Leiter des Labors für Forensik und Abstammungsbegutachtung der Eurofins Medigenomix GmbH.
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In anderen europäischen Ländern, wie beispielsweise in Österreich, sind heimliche Vaterschaftstests nicht verboten. Ein Anbieter aus Kufstein erläutert dazu Folgendes auf seiner Webseite: “Nach österreichischem Recht sind Vaterschaftstests für den privaten Gebrauch jederzeit durchführbar. Selbst wenn die Betroffenen nicht über den Test informiert werden, sondern mit forensischen Proben wie z.B. Zahnbürsten, Kaugummis oder Zigarettenkippen getestet werden, ist dies nicht strafbar. Allerdings kann ein solcher Test logischerweise nicht bei Behörden oder Gerichten vorgelegt werden, da die Probenherkunft nicht beweisbar ist. […] Der Kunde trägt selbst die Verantwortung, sich über mögliche rechtliche Konsequenzen seines Handelns vor Beauftragung zu informieren.“ Heimliche Vaterschaftstests sind also weiterhin möglich, nur eben nicht in deutschen Laboren und ohne gerichtliche Anerkennung. „Die Strafen bei Missachtung dieses Paragraphen sind so hoch, dass sich sicher kein Labor darauf einlassen würde, einen heimlichen Test durchzuführen“, vermutet er. Dr. Rolf ist habilitiert für forensische Genetik und hat bereits über 8000 Abstammungsgutachten verfasst. Damit ein Gericht diese Abstammungsgutachten in einem eventuellen Rechtsstreit auch anerkennt, muss die Identität der Personen im Rahmen der Probenentnahme genau dokumentiert werden.
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„Die objektive Feststellung der Identität der untersuchten Personen und der genetischen Proben stellt einen unverzichtbaren Bestandteil einer sachgerechten Abstammungsuntersuchung dar“, erklärt Dr. Luckenbach. Hierzu gehören gültige Ausweisdokumente, ein aktuelles Foto der Betroffenen und im Idealfall ein Fingerabdruck. Alle Daten werden in einem Formular zur Identitätssicherung zusammengefasst, welches sowohl vom Gutachter als auch von der zu untersuchenden Person unterschrieben wird. So werden die Chance einer Verwechslung und mögliche Betrugsversuche auf ein Minimum reduziert. Keinesfalls darf die zu untersuchende Person die Probenahme und die Identitätsfeststellung selbst vornehmen. Falls die zu untersuchende Person den Sachverständigen nicht persönlich aufsuchen kann, „kann der Sachverständige eine geeignete sachkundige und im Verfahren neutrale Person mit der objektiven Feststellung der Identität sowie der Entnahme der genetischen Probe beauftragen“.
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Keine Haare mehr
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Und dann kann es losgehen. Die Probenahme für einen Vaterschaftstest ist einfach und schmerzfrei. Meist erfolgt ein Abstrich der Mundschleimhaut mit einem Wattestäbchen. „Vor allem bei Proben aus dem Ausland greifen wir auch häufig auf Blutproben zurück, da diese nicht so leicht gefälscht werden können und länger haltbar sind als Abstriche der Mundschleimhaut“, erklärt Dr. Luckenbach. Theoretisch könnten auch Gewebe- oder Haarproben herangezogen werden. „Die haben in der Praxis aber kaum noch Bedeutung“, so Dr. Rolf. „Bei Haarproben kommt stets der Verdacht auf, dass sie ohne Wissen der zu untersuchenden Person gewonnen wurden.“ Lediglich bei postmortalen Untersuchungen würden derartige Proben zum Einsatz kommen, so Dr. Rolf. „Meist lassen sich jedoch mit der Untersuchung von Angehörigen die Erbmerkmale der verstorbenen Person rekonstruieren“, berichtet er aus Erfahrung.
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Mindestens 15 Marker
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Aus den Zellkernen dieser Proben wird nun im Labor mit molekulargenetischen Methoden die DNA extrahiert. Wenn das so gewonnene Erbmaterial in ausreichender Menge und Qualität vorliegt, werden ausgesuchte Abschnitte mit Hilfe der Polymerase-Kettenreaktion (PCR, polymerase chain reaction) vervielfältigt und mit Fluoreszenz-Farbstoffen markiert. Laut einer Richtlinie der Bundesärztekammer von 2002 müssen für ein Abstammungsgutachten mindestens 12 Genorte auf mindestens 10 verschiedenen Chromosomen untersucht werden. Das wird sich jedoch bald ändern. „Die Gendiagnostikkommission verfasst gerade neue Richtlinien, nach denen bald 15 Marker verpflichtend analysiert werden müssen“, erläutert Dr. Rolf. „In der Praxis wird sich vermutlich nicht viel ändern“, vermutet er. „Die Marker, die wir untersuchen, sind von kommerziellen Herstellern in Reagenzien zusammengestellt. In unserem Untersuchungskit sind beispielsweise bereits 16 Marker enthalten.“ Und das sei in den allermeisten Fällen ausreichend, um ein eindeutiges Ergebnis festzustellen. Wie sehen diese Marker aus, anhand derer festgestellt werden kann, wer von wem abstammt?
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Einzigartiger Genmüll
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Einem Vaterschaftstest liegen zwei Gesetzmäßigkeiten zugrunde: Erstens, die Evolution und zweiten die Vererbungsregeln. Widmen wir uns zunächst der Evolution. Das menschliche Genom besteht aus codierenden und nicht codierenden Sequenzen. Diese nicht-codierenden Bereiche liegen sowohl zwischen den Genen als auch innerhalb einzelner Gene in Form sog. Introns, deren Information bei der Genexpression nicht genutzt wird. Treten Mutationen innerhalb der nicht codierenden DNA-Abschnitte auf, beeinflussen diese den Organismus meist nicht. Da nur solche Mutationen erhalten bleiben und weitervererbt werden, die die Überlebensfähigkeit des Organismus verbessern oder zumindest nicht gefährden, bleiben Mutationen innerhalb von nicht codierenden DNA-Abschnitten dauerhaft im Genom integriert und werden an die Nachkommen weitergegeben. So kommt es, dass manche Abschnitte im menschlichen Genom individuell einzigartig sind, Mutationen aber immer wieder auftreten werden.
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Mutationen sind bei DNA-Merkmalen relativ häufig, können Vaterschaftsausschlüsse vortäuschen und somit zu Fehlgutachten führen. „Sie müssen deshalb immer durch zusätzliche Untersuchungen überprüft und statistisch ausgewertet werden“, erklärt Dr. Luckenbach.
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Auf die Anzahl der Wiederholungen kommt es an
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Die nicht codierenden Sequenzen enthalten überwiegend eine besondere Form von DNA-Abschnitten, die sich aus Blöcken sich wiederholender "repetitiver" Sequenzen zusammensetzen, beispielsweise CATC-CATC-CATC usw.. Diese werden als Short-Tandem-Repeat-Marker (STR-Marker) bezeichnet und üblicherweise für einen Abstammungsnachweis herangezogen. „Derartige DNA-Marker sind sehr aussagekräftig und lassen sich mit geringem Aufwand im Labor untersuchen“, erklärt Dr. Rolf die Vorzüge dieser Genorte. Außerdem geben sie nicht mehr preis, als für einen Abstammungsnachweis notwendig ist. „STR-Marker lassen normalerweise keine Rückschlüsse auf Eigenschaften, Anlagen oder Krankheiten zu“, so Dr. Luckenbach. Eine Ausnahme bildet dabei zum Beispiel ein Marker, der auf dem Chromosom 21 liegt. „Bei der Untersuchung dieses Markers könnte man eventuelle Rückschlüsse auf eine Trisomie 21 ziehen“, erklärt Dr. Luckenbach. „Aber wir werden danach nicht gefragt und werden derartige Befunde auch nicht kommunizieren, da wir die Marker ausschließlich zu statistischen Berechnungen verwenden.“
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Und nun kommen die Regeln der Vererbung ins Spiel: Die Anzahl der Sequenzwiederholungen wird vererbt und variiert von Mensch zu Mensch. Jedes Kind erhält genau die Hälfte seiner Merkmale von seiner Mutter, die andere Hälfte von seinem Vater. An jedem dieser Genorte finden sich zwei Allele. Eines vom Vater und eines von der Mutter. Jeder Mensch kann entweder zwei unterschiedliche oder aber zwei gleiche Allele des betreffenden Gens besitzen. Durch die Untersuchung bestimmter Genorte von Mutter, Kind und dem fraglichen Vater kann ermittelt werden, welche Merkmale das Kind von seiner Mutter und welche es von seinem Vater geerbt haben muss. Sind alle Allele an den betreffenden Genorten einer Testperson ermittelt und notiert, spricht man von einem genetischen Fingerabdruck.
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Aus Wiederholungen werden Wahrscheinlichkeiten
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Doch zurück ins Labor: Hier werden die durch die PCR vermehrten DNA-Merkmale in einer Kapillare einem elektrischen Feld ausgesetzt und so voneinander getrennt. Das gleicht einem DNA-Wettlauf, denn im elektrischen Feld wandern kleine DNA-Bruchstücke schneller als große. Da die unterschiedlichen Merkmale in ihrer Länge variieren, lassen sie sich durch ihr Laufverhalten in der Kapillare differenzieren. Die Anzahl der Wiederholungen des Motivs wird in Zahlen angegeben (z.B. "TH01 6-9" bedeutet, der STR-Marker TH01 repräsentiert 6 Wiederholungsmotive (Allel 1) auf dem mütterlichen (väterlichen) Chromosom und 9 Wiederholungsmotive (Allel 2) auf dem väterlichen (mütterlichen) Chromosom der untersuchten Person). Kennt man das DNA-Profil der Mutter mit Sicherheit, so lässt sich festlegen, welche Merkmale das Kind von seinem Vater geerbt haben muss. „Deshalb ist es so wichtig, die Kindesmutter mitzuuntersuchen, denn die Sicherheit des Ergebnisses wird dadurch eindeutig erhöht“, so Dr. Luckenbach. Die übrigen Merkmale müssen dann vom anderen Elternteil stammen oder können im Einzelfall durch Mutation entstanden sein.
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Abbildung 1: Ausschluss einer Vaterschaft
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Abbildung 2: Vaterschaft erwiesen
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Sind die Übereinstimmungen aller analysierten Merkmale ausgewertet, berechnet ein Sachverständiger die Wahrscheinlichkeit, mit der die gefundenen Übereinstimmungen tatsächlich auf einer biologischen Elternschaft basieren. Dabei ist es entscheidend zu wissen, mit welcher Häufigkeit das übereinstimmende Merkmal in der Bevölkerung vorkommt. „Um die Frequenz eines bestimmten Markers zu ermitteln, muss die Ausprägung dieses Markers bei mindestens 500 bis 1000 nicht miteinander verwandte Personen untersucht werden“, so Dr. Luckenbach. Bei weit verbreiteten Allelen ist die Wahrscheinlichkeit für eine zufällige Übereinstimmung zwischen zwei Menschen relativ hoch. Kommt das Allel eher selten in der Bevölkerung vor, ist die Wahrscheinlichkeit für eine Zufalls-Übereinstimmung gering. Derartige Berechnungen führt ein Sachverständiger für alle untersuchten DNA-Marker einzeln durch, multipliziert dann die Ergebnisse und berechnet so die Wahrscheinlichkeit für eine Elternschaft. Diese muss entsprechend den Richtlinien mehr als 99.9% betragen, damit die Vaterschaft als praktisch erwiesen gilt. „Die fehlenden 0,1% bilden ab, dass es evtl. irgendwo auf der Welt einen Menschen gibt, der diese Merkmale ebenfalls an das Kind vererbt haben könnte“, erklärt Dr. Rolf, warum eine Vaterschaft nicht zu 100 % bestätigt werden kann. „Wahrscheinlichkeiten können nie 100 % betragen, weil sie dann keine Wahrscheinlichkeiten mehr sind“, erläutert Dr. Luckenbach den mathematischen Grund dafür.
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Vaterschaftsausschluss ist Tatsache
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Bei einer Nicht-Vaterschaft gab es nach den bisherigen Richtlinien der Bundesärztekammer mindestens drei Nicht-Übereinstimmungen zwischen den Markern von Vater und Kind. In den neuen Regelungen, die voraussichtlich ab Oktober in Kraft treten werden, werden mindestens vier gefordert. „Ein Ausschluss der Vaterschaft ist eine Tatsache und unterliegt keiner Wahrscheinlichkeit“, erklärt Dr. Rolf. Ein Kind besitzt bestimmte Merkmale, die es von seinem Vater geerbt haben muss. „Wenn ein potentieller Vater diese Merkmale nicht aufweist, können wir mit Sicherheit sagen, dass er nicht der Vater dieses Kindes ist“, erläutert Dr. Rolf. Vaterschaftsfragen können heute in fast alle Fällen sicher beantwortet werden, mit einer Ausnahme: „Eineiige Zwillinge als Väter sind die letzte Herausforderung in unserer Branche“, so Dr. Rolf. „Im Moment können wir bei einem Vaterschaftstest nicht zwischen eineiigen Zwillingen unterscheiden.“
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Dipl.-Ing. Sonja Schmitzer
Medizinjournalist/in Berlin - - - 17.07.2012
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